10.8.06

Änderung des Asylgesetzes - Worum geht es.

Ziel der Vorlage:
Das Asylgesetz soll an das EU-Recht angepasst und Missbrauch besser verhindert werden.
Wichtigste Änderungen:
• Die Regelung, wann auf missbräuchliche Asylgesuche wegen fehlender Identitätspapiere nicht eingetreten wird, wird verschärft. Echte Flüchtlinge erhalten auch ohne Papiere weiterhin Asyl.
• Abgewiesene Asylbewerber erhalten nur noch Nothilfe.
• Die maximale Dauer der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft wird von 12 auf 24 Monate erhöht.
• Die Kantone können anstelle des Bundes Härtefällen eine Aufenthaltsbewilligung erteilen.
• Der Bund kann bereits nach der erstinstanzlichen Ablehnung des Gesuchs die zur Ausweisung not-wendigen Papiere im Heimatland des Bewerbers besorgen.
• Zur Feststellung des Sachverhaltes, sind die Flüchtlinge neu verpflichtet zur Erhebung biometrischer Daten beizutragen.
Argumente dafür:
• Echte Flüchtlinge erhalten genau wie bisher Asyl. Die Kriterien, wer Asyl erhält, werden nicht geändert.
• Asylmissbrauch kann besser er-kannt und verhindert werden. So können mehr echte Flüchtlinge aufgenommen werden.
• Die kürzeren und einfacheren Verfahren wirken auf Schlepper abschreckend und es werden Kosten eingespart.
• Längere Ausschaffungshaft und Reduzierung auf Nothilfe für ab-gewiesene Asylbewerber fördert die freiwillige Rückkehr.

Zitiert aus::
vernunft-schweiz.ch, 1.8.2006, Abstimmung 24. September: Asylgesetz.
http://www.vernunft-schweiz.ch/docs/abstimmung_06_09_Asylgesetz.pdf
  
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