5.5.07
IV-Revision: Eidg. Volksabstimmung vom 17. Juni 2007
Die 5. IV-Revision verfolgt zwei Hauptziele:
Mehr Behinderte bleiben erwerbstätig und die Ausgaben der IV werden gesenkt.
Mit der Eingliederung ins Erwerbsleben und mit gezielten Sparmassnahmen kann zudem das Milliardendefizit der Invalidenversicherung stabilisiert werden. Da die laufend steigenden Schulden der IV bei der AHV deren flüssige Mittel zunehmend einschränken, dient die 5. IV-Revision auch der Sicherung der AHV.
http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00092/01581/index.html?lang=de
Mehr Behinderte bleiben erwerbstätig und die Ausgaben der IV werden gesenkt.
Mit der Eingliederung ins Erwerbsleben und mit gezielten Sparmassnahmen kann zudem das Milliardendefizit der Invalidenversicherung stabilisiert werden. Da die laufend steigenden Schulden der IV bei der AHV deren flüssige Mittel zunehmend einschränken, dient die 5. IV-Revision auch der Sicherung der AHV.
http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00092/01581/index.html?lang=de
Labels: Invalidenversicherung, Volksabstimmung, Volksabstimmung 17.6.2007