12.2.08

NEIN zur Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten".

Bei dieser Initiative geht es um nichts anderes als um ein beabsichtiges Grounding der Schweizer Luftwaffe.
Die Argumente des Initiativkomitees beziehen sich zwar hauptsächlich auf die F/A 18 Flugzeuge, der Initiativtext lautet aber: „In touristisch genutzten Erholungsgebieten dürfen in Friedenszeiten keine militärischen Übungen mit Kampfjets durchgeführt werden.“
Somit würde dieses Flugverbot nicht nur für die F/A 18 gelten, sondern für alle - auch zukünftigen Kampfjets! Und welche Gebiete in der Schweiz werden nicht touristisch genutzt? Landen und Starten gehört auch zu den Übungen und um welche der Militärflugplätze gibt es keine „touristisch genutzte Erholungsgebiete“?
Wenn der Begriff „Friedenszeiten“ verwendet wird ist davon auszugehen, dass durchaus auch andere Zeiten möglich sind. Wann und wie sollen sich die Schweizer Fliegertruppen auf diese anderen Zeiten – die einzige Begründung, wozu wir sie haben und finanzieren – vorbereiten?
Das Initiativkomitee erwähnt „übergeordnete Interessen der Schweiz...“. Weshalb gerade aus übergeordneten Interessen – auch über die Schweizer Grenzen hinaus – die Initiative klar abzulehnen ist, wird in der beigelegten Dokumentation „Eidg. Volksinitiative 'Gegen Kampfjets in Tourismusgebieten': NEIN!“ dargestellt.
Eingesandt vom Schweizer Bürgervotum.
info@chbv.ch
http://www.chbv.ch
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