11.1.08

Wirtschaft und Gewerbe für Unternehmenssteuerreform.

Betriebsgewinne werden ungerechterweise 2mal besteuert: Das erste Mal als Betriebsgewinn und das zweite Mal als Dividenden-Einkommen des Betriebsinhabers. Die Doppelsbesteuerung der GmbH und der AG, zum grössten Teil KMUs, soll mit Recht abgeschafft werden.

Die KMU-Steuerreform stärkt die 300’000 KMU der Schweiz. Mit Platz 28 von 30 OECD Ländern gehört die Schweiz bei den ausgeschütteten Gewinnen zu den Hochsteuerländern. Die Milderung der Doppelbesteuerung entlastet die Unternehmer. Fehlanreize werden beseitigt. Risikokapital wird gefördert. Die Unternehmen erhalten mehr Freiraum. Unternehmertum kann sich besser entfalten.

Argumentarium des KMU Komitees: 900 Persönlichkeiten aus der Wirtschaft sowie mehr als 100 Vertretern von Wirtschaftsorganisationen.
http://www.kmu-steuerreform.ch/webexplorer.cfm?id=3&tlid=1

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Die Zahlen sind irreführend. Die allermeisten KMU sind keine Kapitalgesellschaften, können von der Dividendenbesteuerungsreduktion also nicht profitieren.

Störend an der Vorlage ist zudem, dass die Aktionäre nicht operativ im Geschäft tätig sein müssen. Für reine Investoren ist aber eine solche Privilegierung nicht sinnvoll. Sie sollen ihren Zinsertrag ganz normal versteuern müssen, genauso wie Darlehensgeber.

Nutzniesser dieser Vorlage sind schweizweit maximal ein paar Tausend Aktionäre. Bürokratieabbau ist das, was den KMU etwas bringt, nicht Steuergeschenke für eine kleine Minderheit.
 
Vor allen die KMUs werden mit der Unternehmensreform II entlastet. Darunter sind Personengesellschaften, Familien-AGs und kleine GmbHs mit Mitarbeitern als Teilhabern. Jede Kapitalausschüttung an die firma-beteiligten Mitarbeiter und Teilhaber oder Aktionäre wird doppelt besteuert: zuerst bei der Firma in Form der Gewinnsteuer, danach bei den Teilhabern als Einkommenssteuer. Die Reform enthält zahlreiche Neuerungen: Erleichterungen bei der Übergabe des Betriebs an die neue Generation, bei der Übertragung von Liegenschaften, Erleichterungen für betriebliche De-investierung, Investitionen und Liquidationsgewinnen. Wichtig ist, dass die Erben den Betrieb aufrecht erhalten können und nicht durch Steuer ruiniert werden.
 
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