11.5.08

Demokratischer Einbürgerungsentscheid.

Die Initiative setzt den Einbürgerungsprozess in einen demokratischen Rahmen. Die Stimmbürger einer Gemeinde entscheiden, ob die Gemeindeversammlung, eine spezielle Kommission, der Gemeinderat oder sonst ein Organ über die Einbürgerungen entscheidet. Der Einbürgerungsentscheid ist rechtskräftig und kann vor den Gerichten nicht mehr angefochten werden.
Jeder Stimmberechtigte Bürger darf sich bezüglich der Gewährung des Bürgerrechts an Ausländer in einer Abstimmung äussern. Schweizer Bürger zu werden, ist kein Grundrecht, kein Menschenrecht, und die Erteilung des Bürgerrechts ist nicht zwingend und kann auch abgelehnt werden.
vernunft-schweiz.ch:
Das Bundesgericht entschied in zwei Urteilen, dass Einbürgerungen an der Urne ohne Begründung verfassungswidrig seien. Die Initianten möchten das Einbürgerungsverfahren an der Urne als Möglichkeit beibehalten und die Gerichte in der Verfahrensfrage der Einbürgerung entmachten. Am 1. Juni entscheidet nun das Volk an der Urne ob dieser Grundsatz in der Verfassung aufgenommen werden soll.
Die Befürworter der Initiative sehen im Bundesgerichtsurteil vom 9. Juli 2003 eine Verletzung der „freien Willensäusserung“. Der Stimmbürger werde seiner Möglichkeit beraubt, frei zu entscheiden, wer eingebürgert werden soll und wer nicht.
http://www.vernunft-schweiz.ch/

Gute Chancen für Einbürgerungsinitiative: http://www.tagesanzeiger.ch
Mehrheit für SVP-Einbürgerungsinitiative: http://www.st.gallen.ch
Masseneinbürgerungen stoppen: http://www.einbuergerungen.ch

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Einmal mehr wird "vergessen", dass verfassungsrechtliche Grundsätze wie das Willkürverbot auch für Einbürgerungen gelten müssen.
 
Wer einen Volksentscheid als "Willkür bezeichnet" hat ein unterentwickeltes Demokratieverständnis.
 
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